Der Einrichtungsbeirat

Die Einrichtungen für  vollstationäre Altenpflege und für die Wohnpflege für jüngere Menschen mit Behinderung wählen ihren eigenen Einrichtungsbeirat (früher: Heimbeirat), der die Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner vertritt. Unsere Soziale Betreuung unterstützt die Arbeit der Einrichtungsbeiräte, indem er zu dessen regelmäßigen Sitzungen einlädt und die organisatorischen Voraussetzungen schafft.

Die Einrichtungsbeiräte treffen sich alle zwei Monate. Verbesserungsvorschläge, Kritik und Anregungen werden an die Einrichtungsleitung und andere Stellen weitergeleitet. Auch an der wöchentlichen Speiseplan-Besprechung nimmt ein Mitglied des Einrichtungsbeirates teil.

Wahlen finden alle zwei Jahre statt, bei denen jeder Bewohner, aber auch weitere Fach- und Sachkundige sowie Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde kandidieren können.

Für den Phase F Teil A Bereich Gräfin Karoline ist von der Betreuungs- und Pflegeaufsicht ein Einrichtungsfürsprecher bestellt worden. Einrichtungsfürsprecher/innen haben die gleichen Aufgaben wie der Heimbeirat. Sie üben ihre Tätigkeit unentgeltlich und ehrenamtlich aus und unterliegen der Schweigepflicht.